Vorweg­genommene Erbfolge

Mit warmer Hand schenken…

Vieles lässt sich zu Lebzeiten besser regeln. Und steuerlich ist es auch zu empfehlen. Wenn Sie rechtzeitig Ihr Vermögen auf die nächste Generation verteilen wollen, gibt es viel zu beachten. Wie sieht es mit Ihrer eigenen Absicherung im Alter aus? Welche Rechte wollen Sie sich vorbehalten? Kann der Beschenkte frei über das geschenkte Vermögen verfügen? Was ist, wenn er vor Ihnen versterben sollte? Welche Pflichtteilsrechte sind zu beachten? Wie können weichende Erben abgefunden werden? Viele Fragen. Wir geben Antworten. 

Vor allem im betrieblichen Bereich gibt es hier zahlreiche steuerliche Fallstricke. Zum Beispiel stille Reserven. Solange sie still bleiben, stören sie nicht. Werden Wirtschaftsgüter dem steuerlichen Betriebsvermögen entnommen, kann es teuer werden. Hier gilt es, steuerliche Risiken zu erkennen. Und zu lösen. Hand in Hand mit Ihrem Steuerberater.

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