
Wir sind uns einig, dass wir uns nicht mehr einig sind.
Das ist zumindest ein Anfang. Wenn die Zeit der Trennung kommt. Eine einvernehmliche Scheidung schont Nerven und Ressourcen. Je größer Ihre Einigung, desto weniger muss vor Gericht entschieden werden. Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kann die Basis sein. Für eine neue Partnerschaft. Nach der Scheidung. Jeder weiß, woran er ist. Pflichten können einvernehmlich festgelegt werden. Nach Umfang und Dauer. So wie Sie es wollen. Im Rahmen der Gesetze. Und der Rechtsprechung. Der sind faire und ausgewogene Vereinbarungen wichtig. Uns auch. Deshalb muss man wissen, was man regeln kann. Und wie.
Vertragliche Vereinbarungen zum Unterhalt bei der Betreuung gemeinsamer Kinder oder bei Krankheit eines Ehepartners: Abweichungen vom gesetzlichen Grundmodell sind kaum möglich. Nicht ohne angemessene Gegenleistung. Das gleiche gilt für die Altersrente. Der Versorgungsausgleich ist wichtig. Die Scheidung soll schließlich keine Sozialfälle produzieren.
Anders beim Zugewinn. Hier können Sie fast alles regeln. Solange das Gesamtbild stimmt. Wem was nach der Ehe bleibt bestimmen Sie. Auch den finanziellen Ausgleich. Ob überhaupt, wieviel, wann. Sie entscheiden.
Wichtiger Bestandteil jeder Scheidungsfolgenvereinbarung ist das Familienheim. Wer bleibt drinnen? Wer zahlt den anderen aus? Wer übernimmt die Schulden? Als Notare achten wir auf eine faire Regelung. Sicher und ausgewogen. Und auf eine reibungslose Abwicklung. Mit Ihrer Bank. Beim Grundbuchamt. Und nicht zuletzt: Zwischen Ihnen als Vertragspartnern.
Und wenn Sie schon anderweitig beraten sind. Umso besser. Vier Augen sehen mehr als zwei. Wir arbeiten Hand in Hand mit Ihren Anwälten, Steuerberatern und Mediatoren. In Ihrem Sinne. Zu Ihrem Vorteil.