Unternehmens­gründung

Mit gutem Grund

Bei der Gründung Ihres Unternehmens sehen wir uns. Und das ist gut so. In den meisten Fällen geht es nicht ohne Notar: Ob Sie die klassische GmbH, deren „kleine Schwester” in Form der Unternehmergesellschaft, eine Aktiengesellschaft oder gar eine Kommanditgesellschaft auf Aktien gründen wollen. Dies alles geht nur mit Notar. Aber auch bei allen anderen Unternehmensformen, welche in das Handelsregister eingetragen werden müssen, bedarf es der Mitwirkung eines Notars. Das sieht der Gesetzgeber so vor. Aus guten Gründen. Denn bei der Wahl der Rechtsform gilt es viel zu bedenken. Fragen der Haftung und Vertretung. Steuerliche Aspekte. Kapitalaufbringung und Kapitalbeschaffung. Aufnahme weiterer Gesellschafter. Übergabe des Unternehmens an die nächste Generation. Wir können nicht alles beantworten. Aber wir können unseren Teil dazu beitragen, dass die rechtlichen Fragen nicht nur zu Beginn Ihres Unternehmens richtig gelöst werden. Wir unterstützen Sie in jedem Stadium. Angefangen bei Wahl der Rechtsform. Weiter bei der Formulierung des Gesellschaftsvertrages. Spätestens bei der Beurkundung besprechen wir die letzten Feinheiten. Und um den zügigen Vollzug des Ganzen im Handelsregister kümmern wir uns auch. Garantiert.

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