Grundschuld

Aber sicher…

Sicher gibt Ihnen Ihre Bank einen Kredit. Zu guten Konditionen. Aber nur, wenn sich auch Ihre Bank sicher ist. Eine Grundschuld gibt Sicherheit. Für den Fall der Fälle. Durch Eintragung im Grundbuch. Bleiben Sie der Bank die Rückzahlung schuldig, kann die Bank den belasteten Grundbesitz versteigern. Oder Ihr Hab und Gut pfänden. Einfach so. Mit der notariellen Urkunde spart sich Ihre Bank eine lange Klage vor Gericht. Das ist üblicher Standard. Bei allen Kreditgebern. 

Damit auch Sie sicher sein können, gibt es den Sicherungsvertrag. Der setzt der Bank Schranken. Den unterschreiben Sie bei der Bank. Zusätzlich zum Darlehensvertrag. Der Sicherungsvertrag regelt den Sicherungszweck der Grundschuld. Eng oder weit – das ist hier die Frage. Eng bedeutet: Nur die eine Forderung, wegen der die Grundschuld bestellt wird, ist abgesichert. Andere Schulden spielen keine Rolle. Anders beim weiten Sicherungszweck. Hier kann die Bank wegen aller Forderungen gegen Sie aus der Grundschuld vollstrecken. Auch künftige Schulden. Der Sicherungszweck ist wichtig. Vor al-lem wenn Sie die Grundschuld zu zweit bestellen. Oder wenn die Grundschuld das Darlehen Ihres Partners oder Ihres Kindes sichern soll.

Und dann schützt Sie noch das Gesetz: Vor einer Versteigerung des Grundstückes steht die Kündigung der Grundschuld. Mit einer Frist von sechs Monaten. Damit Sie eine Versteigerung noch abwenden können. Durch Umschuldung. Oder Verkauf. Das geht. Wir sagen Ihnen wie.

Nach oben scrollen