
Nicht ohne Grund…
… schickt der Gesetzgeber vor allem bei Immobilientransaktionen die Vertragsteile zu einem Notar. Es geht ja um eine Menge Geld. Hier ist professionelle und unparteiliche Abwicklung gefragt. Von Experten für jedermann. Schon der Begriff „Immobilie” kann verschiedenste Bedeutung haben: Grundstück, Eigentumswohnung, Teileigentum, Erbbaurecht, Wohnungserbbaurecht – jede Form des Immobilieneigentums unterliegt anderen Regeln. Die kennen wir. Nur deshalb können wir Sie beim Verkauf oder Erwerb Ihrer Immobilie gut beraten und betreuen. Anhand einer Checkliste teilen Sie uns die wichtigsten Eckpunkte mit. Wir informieren uns über den aktuellen Grundbuchstand und entwerfen für Sie den Kaufvertrag. Vollständig. Wasserdicht. Fragen im Vorfeld? Gerne!
Die Beurkundung ist die Schlusskontrolle: Inhaltlich für Sie – rechtlich für uns. Alles komplett? Alles verstanden? Erst dann wird unterschrieben. Jetzt ist es verbindlich. Aber noch nicht vollzogen. Dies erledigen wir für Sie. Mit allem Drum und Dran: Kontakt zum Grundbuchamt, Einholen von Zustimmungen Dritter, Erledigung der gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilungen an Finanzämter und Behörden, Anfordern von Löschungsunterlagen, Information Ihrer Banken und Kreditgeber. Wir kümmern uns. Professionell, schnell, effektiv.
Und wenn alles vollzogen ist: Wir prüfen das Ergebnis. Erst wenn alles perfekt ist, ist der Fall für uns erledigt. Information an alle Beteiligten inklusive. Selbstverständlich.