Vorsorgevollmacht Patientenverfügung

Der Airbag fürs Alter

Kein Mensch weiß, wie alt er wird und wie er alt wird. Wir wünschen Ihnen ein langes und gesundes Leben. Dann brauchen Sie keine Vorsorgevollmacht. Die Erfahrung lehrt uns jedoch: Nicht immer erfüllen sich unsere Wünsche. Wenn ein Mensch im Alter seine Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann, wird für ihn von Gesetzes wegen durch das Gericht ein amtlicher Betreuer bestellt. Es sei denn: Er hat selber vorgesorgt und in guten Tagen bereits bestimmt, wer für ihn im Fall der Fälle tätig werden soll. Wir beraten Sie bei der Formulierung Ihrer Vorsorgevollmacht – umfassend, individuell, kompetent.

Damit Sie keinen Betreuer brauchen, in keinem Fall. Wenn Sie es wünschen, können Sie zusammen mit der Vorsorgevollmacht auch gleich Regelungen für Ihre medizinische Behandlung treffen – nur für den Fall, dass Sie nicht mehr selber mit den Ärzten sprechen können. Wir helfen Ihnen, Ihre Patientenverfügung so klar und verbindlich zu formulieren, dass auch Ihre behandelnden Ärzte Ihren Willen kennen und respektieren.

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