Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum

Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile

Vor allem im innerstädtischen Bereich ist das Wohnungseigentum der Normalfall: Ein einheitliches Grundstück wird in mehrere rechtlich selbständige Einheiten aufgeteilt: Wohnungs- und Teileigentum. Auf Wunsch gehen wir die Aufteilungspläne mit Ihnen durch, prüfen die Details und kümmern uns um die Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung. Wir beraten Sie zu allen rechtlichen Anforderungen und Möglichkeiten. Was muss Sondereigentum werden? Was Gemeinschaftseigentum? Welche Sondernutzungsrechte können oder müssen eingeräumt werden? Welche Regelungen sind in der Gemeinschaftsordnung vorzusehen? Wer muss für welche Kosten aufkommen? Braucht die Eigentümergemeinschaft einen Verwalter? Einen Beirat? Ist es sinnvoll, den Verkauf von Sondereigentum an die Zustimmung des Verwalters oder sonstiger Personen zu koppeln? Wir bereiten die erforderlichen Urkunden vor, gehen Vor- und Nachteile jeder Regelung mit Ihnen durch und kümmern uns um deren Vollzug. Zügig. Kompetent. Effizient.

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